Stadionverbote

Tipps bei Stadionverbot

Kontaktformular ausfüllen

Falls Dir ein Stadionverbot droht, bekommst Du eine schriftliche Information über die Möglichkeit einer freiwilligen, mündlichen Anhörung vom VfB Stuttgart. Bevor wir weitere Schritte in die Wege leiten, raten wir Dir das Kontaktformular auszufüllen.

Das Kontaktformular schickst Du uns bitte innerhalb von sieben Tagen. Wir werden Deinen Fall selbstverständlich vertraulich behandeln und als nächstes in Deinem Auftrag einen persönlichen Termin mit dem Stadionverbotsgremium einholen.

Anhörungsrecht nutzen

Beim Zustandekommen des Termins ist auch zeitliche Flexibilität gefragt. Wenn Du es zeitlich nicht einrichten kannst oder Du schlicht und einfach zu weit weg wohnen solltest, kannst Du Deine Stellungnahme auch schriftlich einreichen.

Sollte Dir ein bundesweites Stadionverbot drohen, erhältst Du vom VfB Stuttgart eine schriftliche Information über die Möglichkeit, eine freiwillige, persönliche Anhörung wahrzunehmen. In diesem Schreiben findest Du auch Hinweise zur weiteren Vorgehensweise und die Kontaktdaten des Fanprojekts. Um einen Termin für die Anhörung zu vereinbaren, ist es wichtig, dass Du innerhalb von 7 Tagen das Kontaktformular nutzt, das Dir zur Verfügung gestellt wird. Bitte fülle es vollständig aus und sende es über den angegebenen Weg an das Fanprojekt. Nach Eingang Deiner Anfrage organisieren wir einen Termin mit dem zuständigen Gremium. Da die Terminvergabe bedarfsorientiert erfolgt, solltest Du eine gewisse zeitliche Flexibilität mitbringen. Solltest Du jedoch aufgrund von Zeitmangel oder Entfernung nicht persönlich erscheinen können, hast Du die Möglichkeit, Deine Stellungnahme schriftlich einzureichen.

Auch Personen, die bereits ein vom VfB Stuttgart ausgesprochenes Stadionverbot erhalten haben und bislang keine Anhörung hatten, können über das Kontaktformular eine Anhörung beantragen.

WICHTIG: Deine Stellungnahme wird ausschließlich intern verwendet und nicht an Polizei oder Justiz weitergegeben. Ziel ist es, den Vorfall bestmöglich zu bewerten und eine faire Entscheidung bezüglich eines möglichen Stadionverbots zu treffen.

Eine wichtige Frage, die für Euch von Bedeutung sein könnte, ist, ob Ihr durch Maßnahmen wie die Aufnahme Eurer Personalien oder laufende Ermittlungen in der sogenannten „Datei Gewalttäter Sport“ erfasst wurdet.

Diese Datei erfasst Personen, die im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen auffällig geworden sind. Auch wenn die Existenz und Nutzung dieser Datei kontrovers diskutiert wird, solltet Ihr unbedingt herausfinden, ob Ihr darin verzeichnet seid. Andernfalls könnten bei zukünftigen internationalen Auswärtsfahrten oder sogar bei der Ausreise an deutschen Flughäfen – etwa vor dem Antritt einer Urlaubsreise – Schwierigkeiten auftreten.

Falls Ihr überprüfen möchtet, ob Ihr in der Datei geführt werdet, stellen wir Euch gerne ein Formular zur Verfügung, mit dem Ihr eine entsprechende Anfrage einreichen könnt.

Wenn Ihr dazu Fragen habt, meldet Euch einfach bei uns, damit wir Euch bestmöglich unterstützen können!

Inhalte folgen

Gegen dich wurde seitens eines Vereins oder Fußballverbands SV-Verfahren eingeleitet oder du hast sogar schon ein SV ausgesprochen bekommen? Wir sind für dich da, beantworten dir deine Fragen und begleiten dich – wenn du möchtest – auf deinem gesamten Kontaktweg mit Staatsmacht, Polizei, Vereinen & Verbänden.

Ein bundesweites Stadionverbot sollte immer das letzte Mittel eines Vereins zur Durchsetzung seines Hausrechts sein. Deshalb ist den Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, in Form einer persönlichen Anhörung Stellung zu beziehen.

Der VfB Stuttgart hat hierfür eine Stadionverbotsanhörungskommission eingerichtet, die sich aus folgenden Akteuren zusammensetzt:

  • Stadionverbotsbeauftragter VfB Stuttgart
  • Sicherheitsbeauftragter VfB Stuttgart
  • Vertreter der VfB-Fanbetreuung
  • Vertreter des VfB-Fanprojekts

Die endgültige Entscheidung, ob ein Stadionverbot ausgesprochen, aufgehoben, reduziert oder unter Auflagen „zur Bewährung“ ausgesetzt wird, trifft allein der Stadionverbotsbeauftragte. Als Mitglied der Kommission haben wir hier allerdings eine beratende Funktion und bringen dabei pädagogische wie menschenzentrierte Sichtweisen ein.

Die Stellungnahme kann auch schriftlich erfolgen. Bei Fragen wende dich vertrauensvoll an uns und wir schauen ggf. gemeinsam, wie wir dich unterstützen können.

Dies gilt übrigens für jegliche Art von Kontakt mit der Staatsmacht: Ob du am Spieltag auf der Wache sitzt oder danach Briefe von der Polizei erhältst, vorgeladen wirst oder dir ein Gerichtsverfahren bevorsteht. Wir sind für dich da!